AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Sprecherleistungen von Friederike Seelos

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Sprecherleistungen und damit zusammenhängende vereinbarte Leistungen von Friederike Seelos gegenüber ihren Auftraggebern.

Die AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertrages, sofern der Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Auftrag gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Gegenstand der Leistung sind Sprachaufnahmen und gegebenenfalls weitere ausdrücklich vereinbarte Leistungen nach Maßgabe des jeweiligen Angebots.

Der Auftraggeber stellt der Sprecherin die finale, zur Produktion freigegebene Textfassung sowie – falls gewünscht – konkrete Regieanweisungen, beispielsweise zu Tonalität, Tempo oder Aussprache von Eigennamen, rechtzeitig vor der Aufnahme zur Verfügung.

Liegen keine besonderen Regieanweisungen vor, erfolgt die stimmliche und interpretatorische Gestaltung nach dem künstlerischen Ermessen der Sprecherin.

Eine inhaltliche, rechtliche, medizinische oder fachliche Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Texte und Inhalte ist nicht Bestandteil der Sprecherleistung.

3. Persönliche Audio-Erzählungen

Bei individuell vereinbarten persönlichen Audio-Erzählungen kann die Leistung neben der Sprecherleistung auch die sprachliche Gestaltung eines Erzähltextes auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Erinnerungen, Aufzeichnungen, Stichpunkte oder sonstigen Materialien umfassen.

Art und Umfang dieser zusätzlichen Leistung werden im jeweiligen Angebot vereinbart.

Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten persönlichen Angaben und Inhalte verantwortlich und stellt sicher, dass durch die Verwendung der von ihm zur Verfügung gestellten Materialien keine Rechte Dritter verletzt werden.

Sofern die Gestaltung des Erzähltextes Bestandteil des Auftrags ist, erhält der Auftraggeber den fertiggestellten Text vor der Sprachaufnahme zur Prüfung und Freigabe.

Nach erfolgter Textfreigabe gewünschte Änderungen oder Ergänzungen können einen zusätzlichen Aufwand verursachen und werden entsprechend der individuellen Vereinbarung gesondert verrechnet.

4. Produktion

Auftragsbezogene Sprachaufnahmen erfolgen in Zusammenarbeit mit professionellen Tonstudios.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind zusätzliche Produktionsleistungen wie Schnitt, Sounddesign, Musik, Mixing oder Mastering nicht Bestandteil der vereinbarten Sprecherleistung.

Zusätzliche Kosten für externe Studio-, Technik- oder Produktionsleistungen werden gesondert ausgewiesen und verrechnet.

Art und Umfang der jeweiligen Produktion richten sich nach dem individuellen Angebot.

5. Nutzungsrechte

Die Sprecherin räumt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an den Sprachaufnahmen ausschließlich in dem im jeweiligen Auftrag vereinbarten Umfang ein.

Nutzungszweck, Medien, Nutzungsdauer und gegebenenfalls weitere Nutzungsbedingungen werden im jeweiligen Angebot festgelegt.

Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages auf den Auftraggeber über.

Tritt der Auftraggeber als Vermittler, Agentur oder Tonstudio auf, dürfen die vereinbarten Nutzungsrechte im Rahmen des jeweiligen Auftrags an den darin definierten Endkunden übertragen werden.

Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

6. KI-Nutzung und Voice Cloning

Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Friederike Seelos dürfen die Sprachaufnahmen insbesondere nicht

zur Erstellung oder Nachbildung synthetischer Stimmen,

zum Voice Cloning oder zur Stimmimitation,

zur Sprachsynthese,

zum Training, zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von KI-Systemen oder vergleichbaren Technologien

verwendet werden.

Dies gilt auch für Ausschnitte, Bearbeitungen und daraus abgeleitete Aufnahmen der Stimme.

Eine Weitergabe der Sprachaufnahmen zu solchen Zwecken ist ebenfalls nicht gestattet.

Davon unberührt bleibt die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Weitergabe an Vermittler, Agenturen, Tonstudios oder den definierten Endkunden zum vereinbarten Nutzungszweck.

7. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der gesonderten Vereinbarung.

Zusätzliche Studio-, Technik- oder Produktionskosten werden entsprechend dem Angebot gesondert verrechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes vereinbart wurde.

Die vereinbarten Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung des gesamten vereinbarten Rechnungsbetrages wirksam.

8. Korrekturen und Lieferung

Eine Korrekturschleife für geringfügige interpretatorische Anpassungen, beispielsweise hinsichtlich Tempo, Betonung oder Tonalität, ist im Angebot enthalten, sofern das zugrunde liegende Skript unverändert bleibt.

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Textes, die eine erneute Aufnahme erforderlich machen, werden entsprechend dem zusätzlichen Aufwand gesondert verrechnet.

Die Lieferung der fertigen Aufnahme erfolgt im jeweils vereinbarten Audioformat.

9. Terminvereinbarung und Ausfallhonorar

Vereinbarte Aufnahme- oder Produktionstermine sind verbindlich.

Absagen oder Terminverschiebungen durch den Auftraggeber müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.

Bei Absagen oder Verschiebungen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Sprecherhonorars verrechnet werden.

Bei Absagen am Tag des vereinbarten Termins oder bei Nichterscheinen kann das vereinbarte Sprecherhonorar zu 100 % in Rechnung gestellt werden.

Bereits entstandene oder vom Tonstudio bzw. anderen externen Dienstleistern in Rechnung gestellte Kosten können zusätzlich weiterverrechnet werden.

Verzögert sich bei vereinbarten Live-Regieterminen der Produktionsbeginn aus Gründen, die dem Auftraggeber oder dessen Endkunden zuzurechnen sind, um mehr als 15 Minuten, kann die zusätzliche Wartezeit nach Aufwand verrechnet werden.

10. Rechte an bereitgestellten Materialien

Der Auftraggeber versichert, über die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Texten, Manuskripten, Musikstücken, Bildern und sonstigen Materialien zu verfügen.

Die Sprecherin führt keine rechtliche Prüfung dieser Materialien durch.

Der Auftraggeber hält die Sprecherin hinsichtlich berechtigter Ansprüche Dritter schad- und klaglos, soweit diese auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten durch die bereitgestellten Materialien beruhen.

11. Namensnennung

Eine Namensnennung der Sprecherin kann entsprechend dem jeweiligen Projekt, Medium und Verwendungszweck vereinbart werden.

Sofern eine Namensnennung vorgesehen ist, kann diese beispielsweise in der Form

"Gesprochen von Friederike Seelos"

erfolgen.

Gesetzlich bestehende Rechte der Sprecherin als ausübende Künstlerin bleiben davon unberührt.

12. Haftung

Friederike Seelos ist für die stimmliche Umsetzung der vereinbarten Inhalte verantwortlich.

Für die inhaltliche oder rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Texte und Materialien ist der Auftraggeber verantwortlich.

Eine inhaltliche, rechtliche, medizinische oder fachliche Prüfung der bereitgestellten Inhalte wird nicht geschuldet.

Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

13. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Stand: September 2026